Arbeitsrecht: «Wirtschaftliche Gründe» dürfen nicht im Nebel liegen

17-MAY-10

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern einen Pkw zur Verfügung gestellt haben, der auch privat genutzt werden darf, haben nicht das Recht, den Wagen "aus wirtschaftlichen Gründen" wieder zu entziehen. Das Bundesarbeitsgericht sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Beschäftigten. Sie könnten nicht erkennen, wann ein solcher wirtschaftlicher Grund vorliegt, der dazu berechtigt, das Fahrzeug wieder abgeben zu müssen. Die Arbeitnehmer müssten sich darauf einstellen können, was auf sie zukomme. Sonst könnte ein Chef nach Belieben in das Arbeitsverhältnis eingreifen und dessen Bedingungen ändern. (BAG, 9 AZR 113/09)